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Verwaltung

Verwaltung Personal

Markus Friedli

Gemeindeschreiber und Bauverwalter

Winkelstrasse 2

4913 Bannwil

Zentrale 062 963 22 50

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Arbeitspensum 100%

Eintrittsdatum 01.11.1998

Corinne Ruchti

Finanzverwalterin

Winkelstrasse 2

4913 Bannwil

062 963 25 45

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Arbeitspensum 80%

Eintrittsdatum 01.09.2023

Daniela Christen

AHV-Zweigstellenleiterin + Verwaltungsangestellte

Winkelstrasse 2

4913 Bannwil

Zentrale 062 963 22 50

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Arbeitspensum 60 %

Eintrittsdatum 01.09.2019

Claudia Grogg

Verwaltungsangestellte, Schulsekretärin

Winkelstrasse 2

4913 Bannwil

Zentrale 062 963 22 50

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Arbeitspensum 40%

Eintrittsdatum 01.06.2020

Verwaltung Betriebe

Michael Zaugg

Gemeindewegmeister

Winkelstrasse 2

4913 Bannwil

Mobile 079 729 29 43

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Arbeitspensum 100%

Eintrittsdatum 01.12.2023

Eric Schärer

Fachmann Betriebsunterhalt EFZ | Sicherheitsbeauftragter EKAS

Winkelstrasse 2

4913 Bannwil

Mobile 079 906 53 12

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Arbeitspensum 100%

Eintrittsdatum 01.06.2013

Sonja Anliker

Reinigungskraft

Winkelstrasse 2

4913 Bannwil

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Arbeitspensum 20%

Eintrittsdatum 01.08.2022

Vormundschaftswesen | KESB Oberaargau

Für sämtliche vormundschaftlichen Massnahmen in unserer Gemeinde, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau zuständig:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau

Städli 26, Postfach 239, 3380 Wangen

Telefon 031 636 26 00

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.45 – 17.00 Uhr

Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.45 – 16.30 Uhr

AHV-Zweigstelle Bannwil

Aufgaben

  • Ermittlung und Erfassung der beitragspflichtigen Betriebe und Einzelpersonen (Selbständig­erwerbende, Arbeitgeber, Nichterwerbstätige): Mitarbeit bei den Lohnabrechnungen, Prüfung und Korrektur der Lohnbescheinigungen, Mahnungen
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Leistungsgesuchen (AHV, IV, HE)
  • Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich (Adressänderungen, Tod, Änderung Bankkonti usw.)
  • AHV-Versicherungsausweise: Neuausstellungen, IK-Eröffnungen, IK-Auszüge, Bearbeitung Soldmeldekarten
  • Kinderzulagen: Entgegennahme der Gesuche, Richtigkeits- und Vollständigkeitsprüfung, Beschaffung der Unterlagen, Überprüfung und Bereinigung der Kinderzulagen-Abrech­nungen
  • Ergänzungsleistungen: Entgegennahme der Neuanmeldungen, Revisionen und EL-Berech­nungen Stellungnahmen bei Erlassgesuchen in allen Rückforderungsfällen
  • Krankheitskosten: Entgegennahme der Unterlagen, Antragsstellung an AKB
  • Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Fragen der AHV/IV/EL/EO/FAK im Beitrags- und Leistungsbereich

Information für Beitragspflichtige

Beitragspflichtige – Selbständigerwerbende, Arbeitgeber und Nichterwerbstätige, welche in der Gemeinde Bannwil oder Schwarzhäusern Wohn- oder Geschäftssitz haben, müssen sich bei der AHV-Zweigstelle anmelden.

Die Beitragspflicht für Männer endet grundsätzlich mit der Vollendung des 65. Altersjahres, für Frauen mit der Vollendung des 64. Altersjahres.

www.ahv-iv.ch

Informationen für LeistungsempfängerInnen

Die AHV-Zweigstelle nimmt Leistungsgesuche entgegen für:

  • AHV-Renten
  • Witwen- und Witwerrenten
  • Waisenrenten
  • IV-Leistungen
  • Ergänzungsleistungen
  • Kinderzulagen
  • Anmeldung für Leistungen der AHV/IV

Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle beanspruchten Leistungen bei der zuständi­gen Ausgleichskasse selber anzumelden. Die Anmeldung für AHV-Renten hat drei Monate vor Anspruchsbeginn zu erfolgen.

Kontakt: Zweigstellenleiterin Daniela Christen, Telefon 062 963 22 50

Ausgleichskasse des Kantons Bern

Regionaler Sozialdienst / Soziale Dienste

Soziale Dienste Aarwangen
Meiniswilstrasse 2
4912 Aarwangen

Telefon 062 926 64 00

Was macht der Sozialdienst?

Der Sozialdienst ist eine Abteilung der Gemeindeverwaltung Aarwangen. Die Gemeinden Bannwil, Schwarzhäusern, Thunstetten und Wynau sind an den Dienst angeschlossen. Wenn eine Person in eine finanzielle oder soziale Notlage gerät, kann sie die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Wohnsitz in einer der oben erwähnten Gemeinden ist. Die Leistungen des Sozialdienstes werden erbracht, soweit keine anderen Hilfsangebote verfügbar sind.