Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
Zentrale 062 963 22 50
Arbeitspensum 100%
Eintrittsdatum 01.11.1998
Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
062 963 25 45
Arbeitspensum 80%
Eintrittsdatum 01.09.2023
Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
Zentrale 062 963 22 50
Arbeitspensum 60 %
Eintrittsdatum 01.09.2019
Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
Zentrale 062 963 22 50
Arbeitspensum 40%
Eintrittsdatum 01.06.2020
Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
Mobile 079 729 29 43
Arbeitspensum 100%
Eintrittsdatum 01.12.2023
Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
Mobile 079 906 53 12
Arbeitspensum 100%
Eintrittsdatum 01.06.2013
Winkelstrasse 2
4913 Bannwil
Arbeitspensum 20%
Eintrittsdatum 01.08.2022
Für sämtliche vormundschaftlichen Massnahmen in unserer Gemeinde, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau zuständig:
Montag – Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.45 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.45 – 16.30 Uhr
Beitragspflichtige – Selbständigerwerbende, Arbeitgeber und Nichterwerbstätige, welche in der Gemeinde Bannwil oder Schwarzhäusern Wohn- oder Geschäftssitz haben, müssen sich bei der AHV-Zweigstelle anmelden.
Die Beitragspflicht für Männer endet grundsätzlich mit der Vollendung des 65. Altersjahres, für Frauen mit der Vollendung des 64. Altersjahres.
www.ahv-iv.ch
Die AHV-Zweigstelle nimmt Leistungsgesuche entgegen für:
Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle beanspruchten Leistungen bei der zuständigen Ausgleichskasse selber anzumelden. Die Anmeldung für AHV-Renten hat drei Monate vor Anspruchsbeginn zu erfolgen.
Kontakt: Zweigstellenleiterin Daniela Christen, Telefon 062 963 22 50
Soziale Dienste Aarwangen
Meiniswilstrasse 2
4912 Aarwangen
Telefon 062 926 64 00
Der Sozialdienst ist eine Abteilung der Gemeindeverwaltung Aarwangen. Die Gemeinden Bannwil, Schwarzhäusern, Thunstetten und Wynau sind an den Dienst angeschlossen. Wenn eine Person in eine finanzielle oder soziale Notlage gerät, kann sie die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Wohnsitz in einer der oben erwähnten Gemeinden ist. Die Leistungen des Sozialdienstes werden erbracht, soweit keine anderen Hilfsangebote verfügbar sind.