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AHV-Zweigstelle Bannwil-Schwarzhäusern
Aufgaben
- Ermittlung und Erfassung der beitragspflichtigen Betriebe und Einzelpersonen (Selbständigerwerbende, Arbeitgeber,
Nichterwerbstätige) Mitarbeit bei den Lohnabrechnungen; Prüfung, und Korrektur der Lohnbescheinigungen, Mahnungen,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Leistungsgesuchen (AHV, IV, HE),
- Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich (Adressänderungen, Tod, Änderung Bankkonti usw.),
- AHV-Versicherungsausweise; Neuausstellungen, IK-Eröffnungen, IK-Auszüge, Bearbeitung Soldmeldekarten
- Kinderzulagen: Entgegennahme der Gesuche, Richtigkeits- und Vollständigkeitsprüfung, Beschaffung der Unterlagen,
Überprüfung und Bereinigung der Kinderzulagen-Abrechnungen
- Ergänzungsleistungen: Entgegennahme der Neuanmeldungen, Revisionen und EL-Berechnungen Stellungnahmen bei Erlassgesuchen in
allen Rückforderungsfällen,
- Krankheitskosten: Entgegennahme der Unterlagen, Antragsstellung an AKB
- Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Fragen der AHV/IV/EL/EO/FAK im Beitrags- und Leistungsbereich.
Information für Beitragspflichtige
Beitragspflichtige - Selbständigerwerbende, Arbeitgeber und Nichterwerbstätige, welche in der Gemeinde Bannwil oder Schwarzhäusern
Wohn- oder Geschäftssitz haben, müssen sich bei der AHV-Zweigstelle anmelden.
Die Beitragspflicht für Männer endet grundsätzlich mit der Vollendung des 65. Altersjahres, für Frauen mit der Vollendung des 64.
Altersjahres. Für Frauen der Jahrgänge 1939 bis 1941 endet die Beitragspflicht mit 63 Jahren (Übergangsrecht).
Information für Leistungsempfänger
Die AHV-Zweigstelle nimmt Leistungsgesuche entgegen für
- AHV-Renten
- Witwen- und Witwerrenten
- Waisenrenten
- IV-Leistungen
- Ergänzungsleistungen
- Kinderzulagen
- Anmeldung für Leistungen der AHV/IV
Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle beanspruchten Leistungen bei der zuständigen Ausgleichskasse selber anzumelden.
Die Anmeldung für AHV-Renten hat 3 Monate vor Anspruchsbeginn zu erfolgen.
Nützlicher Link:
www.ahv.admin.ch
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