AHV-Zweigstelle Bannwil-Schwarzhäusern

Aufgaben
  • Ermittlung und Erfassung der beitragspflichtigen Betriebe und Einzelpersonen (Selbständig­erwerbende, Arbeitgeber, Nichterwerbstätige) Mitarbeit bei den Lohnabrechnungen; Prüfung, und Korrektur der Lohnbescheinigungen, Mahnungen,
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Leistungsgesuchen (AHV, IV, HE),
  • Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich (Adressänderungen, Tod, Änderung Bankkonti usw.),
  • AHV-Versicherungsausweise; Neuausstellungen, IK-Eröffnungen, IK-Auszüge, Bearbeitung Soldmeldekarten
  • Kinderzulagen: Entgegennahme der Gesuche, Richtigkeits- und Vollständigkeitsprüfung, Beschaffung der Unterlagen, Überprüfung und Bereinigung der Kinderzulagen-Abrech­nungen
  • Ergänzungsleistungen: Entgegennahme der Neuanmeldungen, Revisionen und EL-Berech­nungen Stellungnahmen bei Erlassgesuchen in allen Rückforderungsfällen,
  • Krankheitskosten: Entgegennahme der Unterlagen, Antragsstellung an AKB
  • Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Fragen der AHV/IV/EL/EO/FAK im Beitrags- und Leistungsbereich.

Information für Beitragspflichtige
Beitragspflichtige - Selbständigerwerbende, Arbeitgeber und Nichterwerbstätige, welche in der Gemeinde Bannwil oder Schwarzhäusern Wohn- oder Geschäftssitz haben, müssen sich bei der AHV-Zweigstelle anmelden.

Die Beitragspflicht für Männer endet grundsätzlich mit der Vollendung des 65. Altersjahres, für Frauen mit der Vollendung des 64. Altersjahres. Für Frauen der Jahrgänge 1939 bis 1941 endet die Beitragspflicht mit 63 Jahren (Übergangsrecht).
Information für Leistungsempfänger

Die AHV-Zweigstelle nimmt Leistungsgesuche entgegen für
  • AHV-Renten
  • Witwen- und Witwerrenten
  • Waisenrenten
  • IV-Leistungen
  • Ergänzungsleistungen
  • Kinderzulagen
  • Anmeldung für Leistungen der AHV/IV
Die Anspruchsberechtigten haben sich für alle beanspruchten Leistungen bei der zuständi­gen Ausgleichskasse selber anzumelden. Die Anmeldung für AHV-Renten hat 3 Monate vor Anspruchsbeginn zu erfolgen.

Nützlicher Link:

www.ahv.admin.ch

AHV-ZWEIGSTELLE BANNWIL-SCHWARZHÄUSERN

Winkelstrasse 2

Postfach

4913 Bannwil

 

Telefon         062 963 22 50

Telefax         062 963 16 46     

Mail              gemeinde@bannwil.ch

 

 

Öffnungszeiten:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag                08.30 – 11.30 Uhr und 14.30 – 16.30 Uhr

Mittwoch                                                 ganzer Tag geschlossen

Freitag                                                    08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr